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Autoradio als Ablenkung – grobe Fahrlässigkeit?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Autofahrer durch die Bedienung des Autoradios abgelenkt und gerät in der Folge bei der Einfahrt in eine Ortschaft auf eine Verkehrsinsel, die die Fahrbahn teilt, so liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn keine weiteren Indizien für ein weitegehendes Fehlverhalten feststellbar sind. Die Kaskoversicherung kann sich daher nicht auf Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit berufen.


OLG Nürnberg, 25.04.2005 - Az: 8 U 4033/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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