LEIVTEC XV3-Geschwindigkeitsmessung ist kein standardisiertes Messverfahren!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Messgerät LEIVTEC XV3 bietet nach den Erkenntnissen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nicht mehr die Gewähr dafür, dass es bei Beachtung der Vorgaben für seine Bedienung zu hinreichend zuverlässigen Messergebnissen kommt.
Vielmehr haben die Überprüfungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ergeben, dass es bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät zu unzulässigen Messwertabweichungen auch zu Ungunsten Betroffener u. a. wegen des Auftretens sog. Stufenprofil-Fehlmessungen kommen kann und deshalb nicht länger von einem vereinheitlichten technischen Verfahren auszugehen ist, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf derart festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.
AG Eilenburg, 25.11.2021 - Az: 8 OWi 951 Js 14242/21
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