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Einspruchserklärung gegen einen Bußgeldbescheid per UMS?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Einspruchserklärung gegen einen Bußgeldbescheid, die der Betroffene im Wege des sog. Unified Messaging (UMS) der Verwaltungsbehörde übermitteln lässt, wahrt nicht die Schriftform i.S.d. § 67 OWiG.

Die Wahrung der Schriftform erfordert stets das Vorhandensein einer körperlichen Urkunde.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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