Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Bei der Reparatur auf die Garantiebedingungen achten!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nimmt ein Fahrzeugkäufer Reparaturarbeiten entgegen den Garantiebedingungen in einer nicht vorgesehenen Werkstatt vor, so besteht kein Anspruch auf Zahlung von Reparaturkosten gegen den Verkäufer.

Die Garantiebedingungen sahen vorliegend vor, dass der Käufer auftretende Mängel, sobald diese sich zeigen, unverzüglich schriftlich mitteilen bzw. durch einen autorisierten Vertragspartner feststellen lassen muss.

Eine unangemessene Benachteiligung durch diese Bindung an Vertragswerkstätten bei Garantieleistungen war für das Gericht nicht erkennbar.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Kläger kann sich nicht erfolgreich auf die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) berufen, die Bindung an Vertragswerkstätten bezüglich der Leistungen aus einer Garantievereinbarung wird hierdurch nach Auffassung des Gerichts nicht untersagt.

Diesbezüglich ist zunächst zu berücksichtigen, dass durch die Gruppenfreistellungsverordnung bestimmte Gruppen von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen oder abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen und/oder Unternehmensvereinigungen unter bestimmten, in der Verordnung weiter bestimmten Voraussetzungen vom grundsätzlichen Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Kartellverbot) aus Art. 101 AEUV ausgenommen werden.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg