Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.586 Anfragen

Muss die Vollkaskoversicherung auch Verbringungskosten erstatten?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Vollkaskoversicherung ist nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet, die erforderlichen Reparaturkosten abzüglich der Selbstbeteiligung zu übernehmen. Hierunter fallen auch aufgewendete Verbringungkosten, wenn die Verbringung tatsächlich ist und die Werkstatt über keine eigene Lackiererei verfügt. Zu erstatten sind die in Rechnung gestellten Kosten.


AG Fürth/Bayern, 14.09.2017 - Az: 340 C 1325/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.586 Beratungsanfragen

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...

Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant