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Muss die Vollkaskoversicherung auch Verbringungskosten erstatten?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Vollkaskoversicherung ist nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet, die erforderlichen Reparaturkosten abzüglich der Selbstbeteiligung zu übernehmen. Hierunter fallen auch aufgewendete Verbringungkosten, wenn die Verbringung tatsächlich ist und die Werkstatt über keine eigene Lackiererei verfügt. Zu erstatten sind die in Rechnung gestellten Kosten.


AG Fürth/Bayern, 14.09.2017 - Az: 340 C 1325/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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