Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.385 Anfragen

Gebrauchtwagenkauf: erst mindern und dann zurücktreten?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Gemäß §§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB kann der Käufer von dem Vertrag zurückgetreten, wenn die erworbene Sache mangelhaft und eine dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist.

Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn der Käufer den Verkäufer zu keinem Zeitpunkt zur Beseitigung der an dem Pkw vorhandenen Mängel aufgefordert hat. Allerdings ist eine solche Fristsetzung entbehrlich, wenn der Pkw einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist.

Der Käufer kann aber wegen der Unfalleigenschaft des Pkw von dem Kaufvertrag nicht mehr zurücktreten, wenn er zuvor bereits die Minderung erklärt hat. Die Minderung ist ein Gestaltungsrecht, das durch eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübt und mit Zugang der Erklärung unwiderruflich wird. Das ursprünglich bestehende Wahlrecht zwischen Rücktritt und Minderung erlischt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden