Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.599 Anfragen
Bastlerfahrzeug = erhebliche Mängel?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Aus der Bezeichnung eines Gebrauchtwagens als Bastlerfahrzeug kann auf erhebliche bestehenden Mängel geschlossen werden. Daher kann ein Käufer sich später nur dann darauf berufen, er sei von lediglich geringfügigen Mängeln ausgegangen, wenn vorher ausdrücklich nach dem genauen Zustand des Autos gefragt wurde.
AG München, 04.08.2008 - Az: 231 C 2536/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...