Im vorliegenden Fall war ein Verkehrsteilnehmer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden.
Dennoch kann auch in einem solchen Fall von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, da eine besondere Ausnahmesituation vorlag und der Betroffene bisher stets ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilgenommen hatte.
Dennoch kann auch in einem solchen Fall von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden, da eine besondere Ausnahmesituation vorlag und der Betroffene bisher stets ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilgenommen hatte.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


