Soll der Atemalkoholgehalt bestimmt werden, so kann dies erst 20 Minuten nach Trinkende erfolgen, da ansonsten eine Verfälschung des Ergebnisses durch Mundrestalkohol möglich ist. Wurde die Wartezeit unterschritten, so ist dies zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen - insbesondere dann, wenn der Meßwert nur knapp über dem Grenzbereich liegt.
Bei der Bestimmung der Atemalkohol-Konzentration handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich vorgesehen, dass bei der Atemalkoholbestimmung nur Messgeräte eingesetzt und Messmethoden angewendet werden dürfen, die den im Gutachten des Bundesgesundheitsamts gestellten Anforderungen genügen.
Bei der Bestimmung der Atemalkohol-Konzentration handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich vorgesehen, dass bei der Atemalkoholbestimmung nur Messgeräte eingesetzt und Messmethoden angewendet werden dürfen, die den im Gutachten des Bundesgesundheitsamts gestellten Anforderungen genügen.
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OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - Az: 1 Ss 30/04
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