Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.345 Anfragen

Mobiles Halteverbot: Keine Kostenpflicht bei versetztem Schild

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wer sein Fahrzeug außerhalb einer mobilen Haltverbotszone abstellt und diese erst nachträglich durch Versetzung eines Schildes auf den Parkplatz ausgedehnt wird, ist für die entstehende Ordnungswidrigkeit nicht verantwortlich. Eine Kostentragungspflicht für die Abschleppmaßnahme scheidet mangels angemessener Vorlauffrist und fehlender Verantwortlichkeit aus. Bereits geleistete Abschleppkosten sind in diesem Fall zu erstatten.

Die Kostentragungspflicht für eine behördlich veranlasste Abschleppmaßnahme setzt voraus, dass die zugrunde liegende Maßnahme rechtmäßig war. Rechtsgrundlage ist § 77 VwVG NRW i.V.m. § 20 Abs. 2 Nr. 7 bzw. 8 VOVwVG NRW i.V.m. § 14 OBG NRW sowie §§ 55 Abs. 2, 57 Nr. 1, 59 VwVG NRW bzw. § 24 OBG NRW i.V.m. §§ 43 Nr. 1, 46 Abs. 3 PolG NRW. Voraussetzung für ein ordnungsbehördliches Eingreifen ist stets das Bestehen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Diese umfasst die Unverletzlichkeit der geschriebenen Rechtsordnung einschließlich der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Die Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme beurteilt sich dabei nicht allein nach dem bei Einschreiten der Behörde vorgefundenen Zustand. Maßgeblich ist vielmehr die tatsächliche Sachlage, wie sie sich bei rückschauender Betrachtung objektiv darstellt - insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges. Entscheidend ist demnach, ob die Haltverbotsbeschilderung im Moment des Parkens bereits ordnungsgemäß eingerichtet und für den Fahrer wahrnehmbar war. Hinsichtlich der Frage der Verantwortlichkeit ist in der Regel nicht die Sicht im Zeitpunkt des Eingriffs maßgeblich, sondern die wirkliche Sachlage, wie sie sich bei späterer, rückschauender Betrachtung objektiv darstellt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant