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Schneller als 50 km/h - kurz vor oder hinter dem Ortsschild

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Es gibt zahlreiche Gründe, warum kurz vor oder hinter dem Ortsschild die Höchstgeschwindigkeit nicht genau eingehalten wurde. Manchmal genügt bereits eine kurze Unachtsamkeit und man hat ein Ortsschild übersehen. Dies betrifft insbesondere Lokalitäten, mit einer zersiedelten Bebauung oder Orte, durch die beispielsweise eine Bundesstraße führt, die vorab über eine lange Strecke eine deutliche höhere Geschwindigkeit erlaubt hat. Es ist dann besonders ärgerlich, wenn es direkt hinter der Ortstafel blitzt. Regelmäßig muss dann später ein Gericht entscheiden, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder ob davon abgesehen werden kann.

Wo beginnt und endet die geschlossene Ortschaft?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 50 Stundenkilometer (§ 3 StVO). Der Bereich der geschlossenen Ortschaft wird seinerseits durch die Ortstafeln eingegrenzt, kann also durchaus auch etwas vor der eigentlichen Bebauung beginnen. Wenn eine Ortstafel fehlt, beginnt die geschlossene Ortschaft da, wo die eindeutig geschlossene Bauweise erkennbar anfängt.

Dies bedeutet, dass regelmäßig die Geschwindigkeitsbeschränkung von Ortstafel zu Ortstafel gilt. Eine Zuwiderhandlung kann entsprechend als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wenn zu dicht nach der Ortstafel geblitzt wird ...

Die Polizei soll nach den von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Verwaltungsrichtlinien bei der Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen Toleranzen bis ca. 150-200 Meter nach der Ortstafel einhalten. Die Verwaltungsrichtlinien haben jedoch keine Gesetzeskraft, so dass man sich auf diese Toleranzen auch nicht in gleichem Maße verlassen kann.

In der Regel sehen die Verwaltungsrichtlinien auch eine Ausnahme dahingehend vor, dass bei Unfallschwerpunkten und/ oder anderen Gefahrenstellen eine Unterschreitung der Abstände zur Ortstafel möglich ist.

Wird ein Geschwindigkeitsmessgerät entgegen den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung unmittelbar nach der Ortstafel eingesetzt, so kann dies ein besonderer Tatumstand sein, der die Annahme eines Ausnahmefalles bei der Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigen kann.

Richtiges Verhalten beim Annähern an die die Ortstafel

Ein Kraftfahrer, der sich einer Ortstafel nähert, muss seine Geschwindigkeit nicht abrupt auf 50 Stundenkilometern verlangsamen. Schließlich darf es oftmals bis zum Ortsschild deutlich schneller fahren.


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Veröffentlicht: 06.07.2015 - aktualisiert: 26.04.2026
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Die polizeilichen Verkehrsüberwachungsrichtlinien sehen vor, Messungen erst in einem Abstand von etwa 150 bis 200 Metern nach der Ortstafel durchzuführen. Diese Richtlinien sind jedoch keine Gesetze. Bei Unfallschwerpunkten oder Gefahrenstellen kann von diesem Abstand abgewichen werden.
Ja, eine Messung entgegen der Richtlinien kann ein besonderer Tatumstand sein, der es rechtfertigt, ausnahmsweise von einem Regelfahrverbot abzusehen (vgl. OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Az: Ss 114/94; BayObLG, 27.06.2002 - Az: 1 ObOWi 221/02).
Wird kurz vor der Ortstafel beim Verlassen der geschlossenen Ortschaft gemessen, kann dies ebenfalls einen Ausnahmefall rechtfertigen, bei dem Behörden oder Gerichte von einem Fahrverbot absehen oder die Geldbuße reduzieren können.
Ja, wenn von einem Regelfahrverbot nicht abgesehen wird, müssen die Urteilsgründe darlegen, warum die Messstelle an dieser Position gewählt wurde oder welche Umstände das Unterschreiten der Richtlinienabstände rechtfertigen (vgl. OLG Bamberg, 22.02.2017 - Az: 3 Ss OWi 178/17).
Alexandra KlimatosMartin BeckerPatrizia Klein

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