Bußgeldverfahren: Urteilsfeststellungen bei Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Jedenfalls bei einem innerhalb geschlossener Ortschaft begangenem Rotlichtverstoß sind Urteilsausführungen zur Dauer der Gelbphase, der zulässigen und vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit sowie seines Abstands zur Ampel regelmäßig entbehrlich, weil hier grundsätzlich von einer nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und von einer Gelbphase von 3 Sekunden ausgegangen werden kann, was eine gefahrlose Bremsung ermöglicht