Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.726 Anfragen

Verkehrsunfall: alleinige Haftung eines Motorradfahrers bei einem Rotlichtverstoß

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Den Geschädigten eines Verkehrsunfalls (hier: einen Motorradfahrer) kann die alleinige Haftung treffen, wenn er die für ihn maßgebliche Kreuzungsampel bei rotem Ampellicht überfahren hat.

Die Betriebsgefahr des PKW des angeblichen Schädigers fällt gegenüber dem schuldhaften Verhalten des Geschädigten nicht ins Gewicht, wenn der Pkw-Fahrer abgebogen ist, während der für ihn maßgebliche Grünpfeil aufleuchtete. Derjenige Verkehrsteilnehmer, der einem aufleuchtenden grünen Pfeil folgt, muss nicht mit der Missachtung des Rotlichts durch den Gegenverkehr rechnen, solange keine konkreten Anhaltspunkte hierfür vorliegen.


LG Hamburg, 25.08.2017 - Az: 336 O 34/17

ECLI:DE:LGHH:2017:0825.336O34.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard