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Anscheinsbeweis bei einem Verkehrsunfall

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Ein Anscheinsbeweis kann dann nicht zum Zuge kommen, wenn ein Verkehrsunfallgeschehen zugleich das Kerngeschehen mehrerer typischer Unfallursachen verkörpert, denn daraus muss die ernsthafte Möglichkeit hergeleitet werden, dass nicht (nur) ein sorgfaltswidriges Verhalten des einen Unfallbeteiligten den Unfall verursacht hat, mit der Folge, dass das Verschulden der unfallbeteiligten Fahrer positiv von dem zu beweisen ist, der sich darauf beruft.

Haften mangels Nachweises eines Verschuldens beide Parteien nur wegen der Betriebsgefahr der unfallbeteiligten Fahrzeuge, ist eine Haftungsquote von 50 zu 50 angemessen.


KG, 22.12.2021 - Az: 25 U 33/21

ECLI:DE:KG:2021:1222.25U33.21.00

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