Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.372 Anfragen

U-Haft unterbricht die Ausbildung nicht!

Sozialrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Eine Unterbrechung der Berufsausbildung wird durch Untersuchungshaft nicht herbeigeführt, sofern das Ausbildungsverhältnis rechtlich während des betreffenden Zeitraums fortbesteht.

Hierzu führte das Gericht aus:

Es ist zwar zutreffend, dass der Sohn der Klägerin. tatsächlich in dieser Zeit nicht ausgebildet werden konnte. Rechtlich hat aber im Streitfall das Ausbildungsverhältnis fortbestanden, der Arbeitgeber hat lediglich die Ausbildungsvergütung nicht mehr bezahlt, wie sich der vorgelegten Bescheinigung über die Fortdauer bzw. das Ende der Berufsausbildung entnehmen lässt.

Dass das Ausbildungsverhältnis rechtlich fortbestanden hat, ergibt sich daraus, dass der Auszubildende, d.h. der Sohn der Klägerin, und sein Ausbildungsbetrieb gemeinsam die Verlängerung der Ausbildungszeit bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt haben und diese die Ausbildungszeit entsprechend dem Antrag auch verlängert hat.

Der Sohn der Klägerin war danach ununterbrochen in Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG, auch wenn er tatsächlich nicht ausgebildet worden ist. Nach Auffassung des Senats ist die Zeit der Untersuchungshaft nicht anders zu behandeln als eine Zeit der Erkrankung. Eine Erkrankung soll nämlich nicht zur Unterbrechung der Ausbildung führen, wenn und solange die rechtliche Bindung zur Ausbildungsstätte bzw. zum Ausbilder während der Erkrankung fortbesteht. Dass der Arbeitgeber des Auszubildenden möglicherweise berechtigt gewesen wäre, das Ausbildungsverhältnis durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung zu beenden, ist für die Entscheidung im Streitfall ohne Bedeutung, denn der Arbeitgeber hat dem Auszubildenden tatsächlich nicht gekündigt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


FG Münster, 14.10.2004 - Az: 3 K 6350/03

ECLI:DE:FGMS:2004:1014.3K6350.03KG.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg