Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.262 Anfragen

Versicherungsschutz im Ausland erfordert inländische Beschäftigung!

Sozialrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht während des Auslandeinsatzes dann nicht, wenn ein Arbeitnehmer für eine Auslandstätigkeit eingestellt und anschließend nicht beim gleichen Arbeitgeber im Inland weiterbeschäftigt wird.

Kommt es zu einem Unfall im Ausland, so scheidet eine Anerkennung als Arbeitsunfall somit aus.

Ein Versicherungsschutz im Ausland besteht nur dann ausnahmsweise, wenn der Verunglückte aus einem inländischen Beschäftigungsverhältnis heraus für eine begrenzte Tätigkeit ins Ausland entsendet wird und die anschließende Weiterbeschäftigung im Inland gesichert ist.

Dies gilt auch für ehrenamtliche Tätigkeiten, wie es vorliegend der Fall war.

In solchen Fällen kann ein gesetzlicher Versicherungsschutz für Tätigkeiten im Ausland über eine freiwillige Versicherung erreicht werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zu den Versicherungsfällen zählen nach § 7 Abs. 1 SGB VII Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, wobei als Arbeitsunfälle diejenigen Unfälle einzustufen sind, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LSG Hessen, 20.09.2011 - Az: L 3 U 170/07

ECLI:DE:LSGHE:2011:0920.L3U170.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.271 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant