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Soziale Pflegeversicherung: Die häufigsten Fragen

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
 
Die Leistungen zur Pflege oder auch der Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese ist gemeinsam mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse unter einem Dach organisiert.

Sind Sie also bei der Barmer Krankenkasse versichert, wenden Sie sich auch für Pflegeleistungen an die Barmer.

Wie ermittelt der Gutachten meinen Pflegegrad?
 
Der Pflegegrad wird mithilfe von 6 Modulen ermittelt. Jedes Modul steht dabei für einen Bereich des täglichen Lebens, z. B. Modul 1 für Mobilität, Modul 4 für die Fähigkeit zur Selbstversorgung und Modul 6 für die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
 
Der Gutachter prüft diese bei seinem Hausbesuch und vergibt dann Punkte für die einzelnen Teilbereiche. Nach der Anzahl der vergebenen Punkte richtet sich dann die Zuordnung zu einem der 5 Pflegegrade, z. B. Pflegegrad 4 ab 70 Punkten.
 
Bei der Ermittlung des Pflegegrades bei Kindern gibt es natürlich entwicklungsbedingte Besonderheiten
 

Ich werde mit Pflegegrad zu Hause gepflegt. Was steht mir zu?

Die Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden sich danach, ob Sie zu Hause von einer privaten Pflegeperson (z. B. Angehörige oder Freunde) gepflegt werden oder von einem Pflegedienst versorgt werden.

Monatliches Pflegegeld für die Leistungen einer privaten Pflegeperson
Pflegegrad 2 316 EUR
Pflegegrad 3 545 EUR
Pflegegrad 4 728 EUR
Pflegegrad 5 901 EUR

Monatlicher Beitrag bei Pflege durch einen Pflegedienst
Pflegegrad 2 bis zu 689 EUR
Pflegegrad 3 bis zu 1.298 EUR
Pflegegrad 4 bis zu 1.612 EUR
Pflegegrad 5 bis zu 1.995 EUR

Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden, wenn die Pflege zum Teil durch eine private Pflegeperson und zum Teil durch einen Pflegedienst übernommen werden.

Quelle: Techniker Krankenkasse tk.de

Stand: 28.01.2020
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