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Nächtliches Fußballspiel ist bei gebuchter ruhiger Unterkunft ein Reisemangel

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt ein Reisemangel vor, wenn andere Hotelgäste bis 1 Uhr nachts neben dem gebuchten Appartement Fußball spielen und vom Veranstalter eine ruhige Unterkunft zugesagt wurde.

In einem solchen Fall ist eine Minderung von 20 % gerechtfertigt. Darüber hinaus ist der Reisende zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt.

Der Reiseveranstalter kann nicht darauf verweisen, dass er keine Möglichkeit zur Intervention hatte. Dieser Einwand befreit ihn nicht von seiner Haftung.


LG Frankfurt/Main, 22.07.2004 - Az: 2/24 S 8/04, 2-24 S 8/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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