Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.307 Anfragen

Mangelhafte Unterbringung im Hotelzimmer und Baulärm rechtfertigen eine Reisepreismminderung!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird das Badezimmer nicht gereinigt, sind das Bett und die Nachtschränkchen beschädigt sowie die Betten im Hotelzimmer verdreckt, kann eine Minderung von 10 % bezogen auf den Tagesreisepreis angesetzt werden.

Eine rostige Heizung berechtigt zu einer Minderung um 5 %.

Nachts durch das Zimmer wandernde Käfer stellen im Gegensatz zu Ungeziefer auf der Terrasse ebenfalls einen Mangel dar, der eine Minderung von 20 % rechtfertigt.

Baulärm direkt oberhalb des Hotelzimmers in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr berechtigt zu einer Minderung in Höhe von 25 %.

Zeigt der Reisende die Mängel bei der Hotelrezeption verbunden mit der Bitte um Weiterleitung an die Reiseleitung an, so ist dies ausreichend, wenn die Reiseleitung auf anderem Weg nicht erreichbar ist.


AG Hamburg, 13.11.2001 - Az: 21b C 514/00

ECLI:DE:AGHH:2001:1113.21B.C514.00.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.307 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant