Wird das Badezimmer nicht gereinigt, sind das Bett und die Nachtschränkchen beschädigt sowie die Betten im Hotelzimmer verdreckt, kann eine
Minderung von 10 % bezogen auf den Tagesreisepreis angesetzt werden.
Eine rostige Heizung berechtigt zu einer Minderung um 5 %.
Nachts durch das Zimmer wandernde Käfer stellen im Gegensatz zu Ungeziefer auf der Terrasse ebenfalls einen Mangel dar, der eine Minderung von 20 % rechtfertigt.
Baulärm direkt oberhalb des Hotelzimmers in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr berechtigt zu einer Minderung in Höhe von 25 %.
Zeigt der Reisende die
Mängel bei der Hotelrezeption verbunden mit der Bitte um Weiterleitung an die Reiseleitung an, so ist dies ausreichend, wenn die Reiseleitung auf anderem Weg nicht erreichbar ist.