Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.708 Anfragen

Berechnung der zu erstattenden Flugscheinkosten bei einer Flugannullierung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach Art. 5 Abs. 1 a, 8 Abs. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) schuldet das Luftfahrtunternehmen im Falle einer Annullierung eines von ihr durchzuführenden Fluges dem Fluggast nach seiner Wahl Erstattung der Flugscheinkosten.

Wird ein Dritter als Vermittler bei der Buchung tätig und vereinnahmt eine Provision für die Vermittlertätigkeit, ist bei der Berechnung der Flugscheinkosten folgendes zu beachten:

Der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, schließt die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens ein, es sei denn, die Provision wurde vom Vermittler ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt.

Handelt es sich demnach um eine Provision eines dazwischen geschalteten Unternehmens, hängt die Erstattungsfähigkeit von der weiteren, von Anspruchsteller darzulegenden Tatsache ab, dass die Provision vereinbart oder genehmigt wurde.

Handelt es sich dagegen bei dem auf dem Flugschein ausgewiesenen Betrag um den reinen Ticketpreis und wurde keine Provision gewährt, ist von Erstattungsfähigkeit des gesamten Betrags auszugehen.


AG Köln, 19.01.2021 - Az: 120 C 75/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant