Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.297 Anfragen

Pflicht zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung im Trennungsjahr?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es besteht ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung für das Trennungsjahr gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB. Nach dieser Vorschrift sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen gemeinsam füreinander die Verantwortung. Dabei ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Wesen der Ehe grundsätzlich für beide Ehegatten die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist.

Haben die Beteiligten während des ehelichen Zusammenlebens eindeutig eine Regelung dahingehend bestimmt, dass der Ehemann aufgrund seines deutlichen höheren Einkommens in der Lohnsteuerklasse 3 und die Ehefrau in der Lohnsteuerklasse 5 eingestuft wird, so besteht diese Verpflichtung auch nach erfolgter Trennung.


AG Köln, 06.09.2021 - Az: 301 F 107/21

ECLI:DE:AGK:2021:0906.301F107.21.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg