Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Reisepreisminderung, wenn die Flusskreuzfahrt wegen Niedrigwasser teilweise undurchführbar ist?

Reiserecht Lesezeit: ca. 14 Minuten

Im vorliegenden Fall war eine Flusskreuzfahrt von Berlin nach Prag nicht ganz wie geplant gelaufen. Niedrigwasser machte eine Weiterfahrt teilweise unmöglich. Stattdessen erfolgte Stadtbesichtigungen mit Bustransport, ein Schiffswechsel. Erst ab Leimeritz konnte die Reise wie geplant durchgeführt werden.

Die Reisenden forderten vom Veranstalter eine Minderung des Reisepreises von 50%, über die das Gericht zu entscheiden hatte und den Reisenden teilweise Recht gab.

Die Flusskreuzfahrt war mit Reisemängeln gemäß § 651 c BGB behaftet, da es zu Abweichungen vom ausgeschriebenen Reiseverlauf gekommen war:

Ein Reisemangel besteht, wenn die Reise i.S.v. § 651c Abs. 1 BGB mit Fehlern behaftet ist oder ihr die zugesicherte Eigenschaft fehlt. Ein Fehler liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Reise von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, und dadurch der Nutzen der Reise aufgehoben oder gemindert wird. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, insbesondere aus der Reisebestätigung und Prospektangaben. Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit liegt vor, wenn die im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters liegenden Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht in der gebotenen Art und Weise erbracht werden. Fehlen konkrete Angaben, ist geschuldet was der Durchschnittsreisende nach dem ausgeschriebenen Standard an dem Reiseziel objektiv erwarten darf. Bloße Unannehmlichkeiten, wie subjektive Empfindlichkeiten des Reisenden oder Störungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzurechnen sind sowie orts- bzw. landesübliche Beeinträchtigungen, sind vom Reisenden hinzunehmen und begründen keinen Mangel.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant