Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.346 Anfragen

Widerruf eines Maklervertrages

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine Widerrufsbelehrung kann auch vor Vertragsschluss erfolgen, die Frist beginnt dann mit Vertragsschluss zu laufen.

Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss, so ordnet § 356 Abs. 3 S. 2 BGB lediglich an, dass die Widerrufsfrist in Abweichung zu § 355 Abs. 2 S. 1 BGB erst dann zu laufen beginne, wenn eine gesetzmäßige Belehrung erfolgt ist. Schon daraus folgt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Belehrung vor oder mit dem Vertragsschluss ausgeht: denn ansonsten wäre die Ausnahmeregelung in § 356 Abs. 3 S. 2 BGB nicht verständlich. Dass die Belehrung vor Vertragsschluss nicht erfolgen dürfe, ergibt sich daraus keinesfalls.

Eine Verwirkung des Lohnanspruchs nach § 654 BGB liegt nur vor, wenn der Makler für beide Seiten als Vermittlungsmakler tätig wird.

Voraussetzung für eine Verwirkung des Provisionsanspruchs ist, dass eine schwere Verletzung der maklerrechtlichen Treuepflicht vorliegt. Dies setzt voraus, dass der Makler objektiv unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten dem Interesse des Kunden in schwerwiegender Weise zuwider gehandelt hat und deswegen unwürdig ist, hierfür Lohn zu erhalten. Subjektiv ist Voraussetzung, dass den Makler ein schweres Verschulden trifft im Sinne von Vorsatz oder diesem nahekommende grobe Fahrlässigkeit.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant