Wer muss Gebäudeschäden beseitigen?
Durch das eingedrungene Hochwasser entstandene Gebäudeschäden muss der Vermieter beseitigen. Er ist zudem für das Abpumpen des Wassers aus den Kellern und den Wohnungen sowie für das Trockenlegen derselben verantwortlich.
Welche Schäden in der Mietwohnung sind vom Vermieter zu beseitigen?
In den Mietwohnungen selbst muss der Vermieter nur Schäden an den mitvermieteten Gegenständen, z.b. also an Einbauküchen, Elektrogeräten, Teppichböden usw., beseitigen. Hinzu kommen erforderlich werdende Tapezier- und Anstreicharbeiten.
Was gilt für Schäden am Eigentum des Mieters?
Für Schäden am Eigentum des Mieters ist dieser selbst verantwortlich. Die Hausratversicherung tritt für diese Schäden in aller Regel nicht ein. Hochwasserschäden sind nur versichert, wenn die Versicherung Elementarschäden einschließt oder wenn hierfür eine separate Police abgeschlossen wurde.
Sonderfall alte DDR-Hausratversicherungen
Alte DDR-Hausratversicherungen beinhalten den Schutz gegen Elementarschäden. Versichert ist insofern allerdings nur, wer diese Versicherung unverändert übernommen hat. Besteht eine Elementarsachadenversicherung, richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie nach Risikoklassen.