Im vorliegenden Fall war ein Passagier, der während einer Kreuzfahrt einige Tage eine Lungenerkrankung (COPD) behandeln lassen musste, nach der Auskurierung nicht mehr an Bord des Schiffes gelassen worden.
Strittig war, ob aus diesem Grund ein Schadensersatz besteht.
Der Passagier war dem Kreuzfahrtschiff zunächst hinterhergeflogen, musste dann aber aufgrund der Zutrittsverweigerung die Heimreise antreten. Begründet wurde dies seitens des Schiffarztes mit einer zwischenzeitlichen Ausbruch von Influenza an Bord.
Nach Auffassung des Gerichts war die Weiterreise zu Unrecht verweigert worden. Ausweislich eines medizinischen Sachverständigengutachtens war der Passagier nämlich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus vollständig genesen. Damit war das Ansteckungsrisiko genauso hoch wie für die übrigen Passagiere. Insoweit war die Einschätzung des Schiffarztes fehlerhaft. Dies war dem Reiseveranstalter zuzurechnen, da der Schiffarzt hier stellvertretend für den Kapitän handelte.
Strittig war, ob aus diesem Grund ein Schadensersatz besteht.
Der Passagier war dem Kreuzfahrtschiff zunächst hinterhergeflogen, musste dann aber aufgrund der Zutrittsverweigerung die Heimreise antreten. Begründet wurde dies seitens des Schiffarztes mit einer zwischenzeitlichen Ausbruch von Influenza an Bord.
Nach Auffassung des Gerichts war die Weiterreise zu Unrecht verweigert worden. Ausweislich eines medizinischen Sachverständigengutachtens war der Passagier nämlich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus vollständig genesen. Damit war das Ansteckungsrisiko genauso hoch wie für die übrigen Passagiere. Insoweit war die Einschätzung des Schiffarztes fehlerhaft. Dies war dem Reiseveranstalter zuzurechnen, da der Schiffarzt hier stellvertretend für den Kapitän handelte.
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LG Koblenz, 09.07.2019 - Az: 13 S 13/19
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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