Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.923 Anfragen

EU-Ausgleichszahlung ist vom ausführenden Luftfahrtunternehmen zu verlangen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Anspruchsgegner des EU-Ausgleichsanspruchs gem. Art. 7 der EG Verordnung Nr. 261/2004 (im Folgenden VO) ausschließlich das sogenannte ausführende Luftfahrtunternehmen. Nach der Legaldefinition in Art. 2 Buchst. b der VO ist ausführendes Luftfahrtunternehmen das Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen Person, die mit dem Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.

Insoweit ist unbeachtlich, mit welchem Luftfahrtunternehmen der Beförderungsvertrag geschlossen wurde.

Nach dem Erwägungsgrund Nr. 7 der VO ist ferner unbeachtlich, ob der Flug mit einem eigenen Fluggerät oder mit einem (mit oder ohne Besatzung) angemieteten Fluggerät durchgeführt wurde. Ebenso wenig führt ein Hinweis in der Buchungsbestätigung oder auf der Bordkarte, dass der Flug von einem bestimmten Luftfahrtunternehmen "durchgeführt" werde ("operated by"), dazu, dass dieses Luftfahrtunternehmen zwingend auch als "ausführendes" Luftfahrtunternehmen i.S.d. VO anzusehen wäre.

Neben diesen negativen Abgrenzungsmerkmalen hat der - alleine zur Auslegung der VO berufene EuGH - unlängst positiv definiert, unter welchen Bedingungen ein Luftfahrtunternehmen einen Flug durchführt bzw. durchzuführen beabsichtigt, und damit zum "ausführenden" Luftfahrtunternehmen i.S.d. VO wird (EuGH, 04.07.2018 - Az: C-532/17).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Frankfurt/Main, 21.02.2019 - Az: 2-24 S 143/18

ECLI:DE:LGFFM:2019:0221.2.24S143.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern