Informationspflicht über Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach § 5 Nr.1 BGBInfoV ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgibt, über Pass- und Visumerfordernisse zu unterrichten, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente.
Diese Verpflichtung bezieht sich auf die Erfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird. Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten müssen nicht informiert werden.
Angebotsstaat i.d.S. war vorliegend die Bundesrepublik Deutschland, so dass nach dem Wortlaut des § 5 Nr.1 BGBInfoV nur über die für deutsche Staatsangehörige geltenden Einreisebestimmungen seitens der Veranstalterin zu informieren war, nicht aber über die den Mitreisenden betreffenden Einreisebestimmungen für estnische Staatsangehörige.
AG Hannover, 31.08.2018 - Az: 510 C 3198/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...