Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.862 Anfragen

Wenn der Veranstalter wegen Fehlinformationen die Flugtickets storniert ...

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Reiseveranstalter die Rückflugtickets der Reisenden storniert, weil der Veranstalter von der Fluggesellschaft und dem Hotel die unzutreffende Information erhalten hatte, die Reisenden hätten die Reise gar nicht angetreten.

Tatsächlich waren die Reisenden aber von der Fluggesellschaft aufgrund einer Flugüberbuchung auf einen anderen Flug umgebucht worden, diese informierte den Veranstalter aber nur über den Nichtantritt des ursprünglichen Flugs.

Da der neue Flug am Folgetag stattfand, informierte das Hotel den Veranstalter über das no-show der Gäste. Der Veranstalter schloss daraus, dass die Reisenden die Reise nicht angetreten haben und stornierte daher die Rückflüge. Die Reisenden mussten daraufhin selber für einen Rückflug sorgen und neue Flugtickets kaufen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen