Wird ein Leasingfahrzeug zurückgegeben und hierbei nur gängige Abnutzungs- und Gebrauchsspuren festgestellt, die zu der Laufzeit und -leistung des Pkw passen, so kann keine Wertminderung wegen dieser Schäden in Abzug gebracht werden. Sie können schlichtweg nicht als ausgleichspflichtige Schäden qualifiziert werden.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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