Schrittgeschwindigkeit ist zwischen Fußgängergeschwindigkeit (4-7 km/h) und langsamer Fahrgeschwindigkeit (20 km/h) und somit um 15 km/h anzusiedeln.
AG Leipzig, 16.02.2005 - Az: 215 OWi 500 Js 83213/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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