Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.049 Anfragen
Ungesichertes Hochbett im Ferienhaus - Reisemangel?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Vermietung eines Hochbetts ohne jede Absturzsicherung und mit einer Matratze, die fast mit ihrer gesamten Dicke über den Rahmen hinausragt, widerspricht der Verkehrssicherungspflicht und stellt einen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter bzw. Vermieter des Ferienhauses haftet vertraglich und deliktisch für den verkehrspflichtwidrigen Zustand des Hochbetts.
Eine Absturzsicherung bei Hochbetten dient nicht ausschließlich dem Schutz vor dem Herausfallen im Schlaf. Sie soll vielmehr auch bei sachgemäßer Benutzung im wachen Zustand wie beispielsweise beim Ein- und Ausstieg einen gewissen Schutz bieten.
Ein anspruchsminderndes Mitverschulden der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 1631 Abs. 1 BGB) ist nicht anzunehmen, wenn sich der Unfall des fünfeinhalbjährigen Kindes alsbald nach der Ankunft der Reisegruppe ereignet hat und die Kinder sich mit Duldung der Eltern vorübergehend in dem Zimmer mit den ungesicherten Hochbetten aufgehalten haben.
OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - Az: 7 U 196/15
ECLI:DE:OLGKARL:2016:0928.7U196.15.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...