Der Flugpreis darf nach der Buchung nicht einfach mithilfe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhöht werden.
Vorliegend wurde eine entsprechende Klausel für unwirksam erklärt, da die Klausel gegen das Transparenzverbot verstieß. Diese war unübersichtlich strukturiert und kompliziert formuliert. Von einer klaren, einfachen und präzisen Darstellung könne keine Rede sein: auf fast 300 Worte im Juristendeutsch brachte es die Preisanpassungsklausel der AGB - und das ohne Absätze, Aufzählungen oder Gliederungspunkte.
Zudem wurde versucht, hier in unzulässiger Weise einseitig Marktrisiken zu verlagern - z.B. Wechselkursrisiken. Das vorgesehene Rücktrittsrecht bei Preiserhöhungen von mehr als fünf Prozent glich die Nachteile für den Verbraucher nicht aus, so dass die Verwendung der Klausel untersagt wurde.
Vorliegend wurde eine entsprechende Klausel für unwirksam erklärt, da die Klausel gegen das Transparenzverbot verstieß. Diese war unübersichtlich strukturiert und kompliziert formuliert. Von einer klaren, einfachen und präzisen Darstellung könne keine Rede sein: auf fast 300 Worte im Juristendeutsch brachte es die Preisanpassungsklausel der AGB - und das ohne Absätze, Aufzählungen oder Gliederungspunkte.
Zudem wurde versucht, hier in unzulässiger Weise einseitig Marktrisiken zu verlagern - z.B. Wechselkursrisiken. Das vorgesehene Rücktrittsrecht bei Preiserhöhungen von mehr als fünf Prozent glich die Nachteile für den Verbraucher nicht aus, so dass die Verwendung der Klausel untersagt wurde.
LG Berlin, 14.02.2017 - Az: 16 O 11/16
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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