Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.134 Anfragen

Ausgleichsanspruch - Voraussetzung des Flugantritts bei bereits vor dem Abflug feststehender Verspätung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO 261/2004/EG dient dem Ausgleich verspätungsbedingter Unannehmlichkeiten. Der irreversible Zeitverlust, der das Wesen der Unannehmlichkeit ausmacht, ist bei einer sich schon vor Abflug ergebenden Verspätung am Ankunftsort von mehr als drei Stunden bei den am Flughafen wartenden Fluggästen bereits am Abflugort eingetreten. Angesichts des mit der VO 261/2004/EG bezweckten hohen Schutzniveaus wäre eine Auslegung, die Fluggäste zwingt, einen derart verspäteten Flug anzutreten, um einen Ausgleich für die erlittenen Unannehmlichkeiten zu erhalten, mit der VO 261/2004/EG nicht vereinbar, zumal eine erhebliche, schon vor dem Abflug feststehende Verspätung eine Reise widersinnig machen (Wochenendreise) oder den von ihr verfolgten Zweck gänzlich vereiteln kann (Geschäftstermin).


AG Hamburg, 26.04.2016 - Az: 12 C 238/15

Patrizia KleinDr. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg