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Haftung des Reiseveranstalters für ordnungsgemäße Durchführung der Reinigungsarbeiten?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Den Reiseveranstalter trifft grundsätzlich keine anlassunabhängige deliktsrechtliche Verkehrssicherungspflicht (Auswahl-, Überwachungs- und Kontrollpflicht) hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der Reinigungsarbeiten durch den Leistungserbringer (hier: einen Hotelbetreiber) und das von ihm eingesetzte Personal. Nur soweit er hinreichende Anhaltspunkte hat, dass der Leistungserbringer seinen Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung der Reinigungsarbeiten nicht nachkommt, hat der Reiseveranstalter in geeigneter Weise der dadurch begründeten Gefahr entgegenzuwirken.


KG, 19.04.2016 - Az: 9 U 103/15

ECLI:DE:KG:2016:0419.9U103.15.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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