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Passagiere müssen klar und vollständig über Fluggastrechte informiert werden

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Fluggesellschaft muss ihre Passagiere klar und vollständig über seine Fluggastrechte informieren. Es ist nicht ausreichend, wenn in einem Informationsblatt u.a. nicht darauf hingewiesen wird, dass sich der Anspruch auf Erstattung bei einer Überbuchung aus der Erstattung des Flugticketpreises und ggf. aus einem Rückflug zum ersten Abflugort zusammensetzt und auch Informationen zum Ausgleichsanspruch bei erheblichen Verspätungen fehlen.

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LG Berlin, 08.10.2015 - Az: 52 O 102/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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