Ein "Kabinen-Upgrade" von einer gebuchten Balkonkabine durch eine mit mehr Komfort ausgestattete Kabine ohne Balkon kann vom
Reiseveranstalter nicht vorgenommen werden, wenn es sich in den Reisebedingungen vorbehalten hat, Leistungen einer
Kreuzfahrt zu ändern. Bereits auf Grund der in der Regelung enthaltenen Konkretisierung wurde vorliegend deutlich, dass von dieser
Änderungsklausel lediglich solche Änderungen erfasst sind, die auf die Besonderheiten einer Schiffsreise abzustellen sind. Der Reisende muss nicht davon ausgehen, dass mit dieser Regelung hinsichtlich der Kabinenbuchung dem Veranstalter freie Hand gegeben wird, ob er sich an die Buchung gebunden hält.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.