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Wegfall individueller Landgänge auf einer Kreuzfahrt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Landgänge stellen ein typisches Gepräge einer Kreuzfahrt dar. Entfallen diese Landgänge bzw. werden sie nur noch geführt angeboten, handelt es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 651l Abs. 1 BGB.

Der Reisende kann daher den Vertrag kündigen, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.


AG Rostock, 14.04.2023 - Az: 47 C 30/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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RJanson, Rodenbach
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