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Fehldiagnose des Schiffsarztes - Reiseveranstalter haftet nicht

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich beim Schiffsarzt nicht um einen Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag handelt, kann ein Reiseveranstalter einer Kreuzfahrt nicht für eine Fehldiagnose des Schiffsarztes haftbar gemacht werden.


AG Rostock, 17.12.2010 - Az: 47 C 260/10

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