Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.372 Anfragen
Veranstalter muss nicht vor Parkplatzschwellen warnen!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Reiseveranstalter dafür haftbar gemacht werden kann, wenn der Reisende nach dem Aussteigen aus dem Transferbus auf dem Parkplatz vor dem wartenden Kreuzfahrtschiff über eine gelb angestrichene, deutlich sichtbare Parkplatzschwelle stolpert. Das Gericht konnte hier keine Pflicht des Veranstalters erkennen, vor der deutlich sichtbaren Schwelle zu warnen. Somit handelte es sich beim Stolpern um die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos - salopp ausgedrückt: Selber schuld.
AG Rostock, 13.08.2010 - Az: 47 C 225/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...