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Kein freier Meerblick auf Kreuzfahrt - Mangel?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weicht die dem Reisenden zugewiesene Schiffskabine von der im Reisekatalog abgebildeten Schiffskabine ab, so ist die Reise mangelhaft. Im vorliegenden Fall wurde im Katalog ein freier Blick auf das Meer dargestellt, da die Balkonbrüstung verglast war. Tatsächlich war der Balkon jedoch von einer Stahlwand abgeschlossen.


AG Rostock, 04.09.2008 - Az: 41 C 190/08


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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