Abbruch der Taxifahrt und der Verstoß gegen die Beförderungspflicht
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Beenden die Fahrgäste die Fahrt durch Ausstieg aus dem Taxi vor dem Erreichen des Fahrziels aufgrund des unangenehmen Verhaltens des Taxifahrers, so liegt eine Verletzung der Beförderungspflicht aus §§ 22 PBefG, 13 BOKraft vor.