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Personenbeförderung

Reiserecht

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen unterliegt den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und ist genehmigungspflichtig.

Geschäftsmäßig handelt, wer beabsichtigt die Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und dadurch zu einem wiederkehrenden oder sogar dauernden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen.

Die ungenehmigte Personenbeförderung stellt gemäß § 61 Abs. 1 PBefG eine Ordnungswidrigkeit dar.

Voraussetzungen der Genehmigung sind:
  • Die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes müssen gewährleistet sein.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer und der für die Führung der Geschäfte bestellten Person anzeigen.
  • Der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein.
  • Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder seine Niederlassung im Sinne Handelsrechtes im Inland haben.


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Urteil
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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