Beenden die Fahrgäste die Fahrt durch Ausstieg aus dem Taxi vor dem Erreichen des Fahrziels aufgrund des unangenehmen Verhaltens des Taxifahrers, so liegt eine Verletzung der Beförderungspflicht aus §§ 22 PBefG, 13 BOKraft vor.
AG Hamburg, 15.07.2014 - Az: 238 OWi 73/14, 238 OWi 2415 Js 257/14 (73/14)
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


