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Abbruch der Taxifahrt und der Verstoß gegen die Beförderungspflicht

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Beenden die Fahrgäste die Fahrt durch Ausstieg aus dem Taxi vor dem Erreichen des Fahrziels aufgrund des unangenehmen Verhaltens des Taxifahrers, so liegt eine Verletzung der Beförderungspflicht aus §§ 22 PBefG, 13 BOKraft vor.


AG Hamburg, 15.07.2014 - Az: 238 OWi 73/14, 238 OWi 2415 Js 257/14 (73/14)

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