Art. 23 I S. 4 der EU-LuftverkehrsdiensteVO ist ein Verbraucherschutzgesetz iSv § 2 I S. 1 UKlaG, da diese Bestimmung im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdiensten Information und Transparenz gewährleisten soll und somit zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beiträgt.
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OLG München, 16.07.2015 - Az: 6 U 4681/14
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