Im vorliegenden Fall beschwerten sich die Passagiere einer Kreuzfahrt darüber, dass die Reiseleitung für die Landausflüge nicht durchgehend deutschsprachig war und zudem - trotz Tarifs mit kostenfreier Sitzplatzreservierung- keine zusammenhängende Sitzplätze für die Flugreise gebucht werden konnten (Flugzeit jeweils 6 Stunden). Aus diesem Grund begehrten die späteren Kläger eine Reisepreisminderung.
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AG Rostock, 25.11.2016 - Az: 47 C 153/15
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