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Unterbringung an nicht gebuchtem Urlaubsort

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Reisende muss kein Hotel beziehen, das ihm vom Reiseveranstalter in einem anderem als dem gebuchten Ferienort angeboten wird.
Reist er daraufhin ab, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung des vorausgezahlten Reisepreises, auf Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, sowie für die Fahrtkosten, Flugplatzgebühren und Umbuchungskosten.


AG Kleve, 15.05.1996 - Az: 2 C 92/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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