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Unterbringung an nicht gebuchtem Urlaubsort

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Reisende muss kein Hotel beziehen, das ihm vom Reiseveranstalter in einem anderem als dem gebuchten Ferienort angeboten wird.
Reist er daraufhin ab, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung des vorausgezahlten Reisepreises, auf Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, sowie für die Fahrtkosten, Flugplatzgebühren und Umbuchungskosten.


AG Kleve, 15.05.1996 - Az: 2 C 92/96


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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