Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.031 Anfragen

Reiseveranstalter muss nicht auf Phänomen des Korallensterbens hinweisen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Reiseveranstalter eines Urlaubs auf den Malediven sichert mit Ausführungen im Katalog, in denen die „hervorragenden und faszinierenden Tauchreviere und die faszinierende Unterwasserwelt“ erwähnt werden, nicht zu, dass die Korallenbänke intakt sind.

Er ist auch nicht verpflichtet, auf das Phänomen des Absterbens der Korallen hinzuweisen - denn dadurch wird der Zweck der Reise, Tauchgänge in der tropische Tier und Pflanzenwelt unternehmen zu können, nicht unmöglich.


AG Bad Homburg, 28.03.2000 - Az: 2 C 3864/99 (10)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant