Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.236 Anfragen

Wohnmobiltour und das mangelhafte Wohnmobil

Reiserecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall war eine Wohnmobiltour mit Flug und Übernachtung bei einem Reisebüro gebucht worden.

Hierbei hatte das Reisebüro diverse Einzelleistungen im Voraus gebündelt, die jeweiligen Leistungsträger nicht benannt und dem Kunden nur einen Gesamtpreis genannt. In diesem Fall ist das Reisebüro Reiseveranstalter i.S.d. § 651a BGB.

Denn Reiseveranstalter und damit Vertragspartner des Reisevertrages ist derjenige, der aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Reisekunden als Vertragspartei eine Gesamtheit der Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen verspricht bzw. erbringt.

Das erhaltene Wohnmobil wich dann aber vom vertraglich geschuldeten Typ ab - es war um ca. 1m kürzer und befand sich in einem unzumutbaren Zustand. Abgesehen von technischen Mängeln wie einem Riss in der Windschutzscheibe und abgefahrenen Reifen war das Wohnmobil nach der ersten Übernachtung innen feucht, die Scheiben waren beschlagen, es roch sogar nach Schimmel.

Dies ist ein Reisemangel.

Es stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Reisende aufgrund des technischen Zustands des angebotenen Fahrzeugs mindestens einen Urlaubstag nutzlos verloren hatte und die Reise dann mit einem wesentlich kleineren Fahrzeug und deutlichen Komfortverlust durchführen musste.

Der Reisende war auch nicht gem. § 651d Abs. 2 BGB mit seinen Rechten ausgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war das Gericht auch davon überzeugt, dass der Reisende Zustand und Beschaffenheit des Wohnmobils an der Übernahmestation rügte. Wenn - wie vorliegend - keine örtliche Reiseleitung als Ansprechpartner verfügbar ist, genügt auch die Mängelanzeige gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant