Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden eine Busfahrt ans Mittelmeer unternommen. Die Klimaanlage des Busses war jedoch für elf Stunden ausgefallen, sodass es im Bus zu tropischen Temperaturen kam.
Das Gericht sprach den Reisenden eine Reisepreisminderung über 15% zu.
Das Gericht sprach den Reisenden eine Reisepreisminderung über 15% zu.
AG Cloppenburg, 05.04.1989 - Az: 2 C 702/87
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