Hat ein Reisender am Urlaubsort eine Abfindung erhalten und im Gegenzug eine Verzichtsklausel unterzeichnet, so kann er keine weitergehenden Ansprüche wegen eines Reisemangels mehr geltend machen.
AG Bad Homburg, 05.12.2000 - Az: 2 C 746/00 (10)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!